Fördermittelanträge

    Veröffentlichung am: 28.04.2025 um: 10.00 Uhr
    Kategorie: Vergabe von Leistungen – 825 Jahrfeier – Gornsdorf

    pdf Sichtbarkeitsvermerk
    Die Gemeindeverwaltung Gornsdorf plant die Vergabe von Leistungen im Rahmen einer freihändigen Vergabe. Die Schätzung des Auftragswertes liegt unterhalb des Schwellenwertes der Vergabeverordnung zur EU-weiten Ausschreibung. Zur Wahrung der Binnenmarktregeln werden die Eckdaten der beabsichtigten Aufträge hiermit öffentlich bekanntgegeben:

    Angaben zum Auftraggeber:
    Gemeindeverwaltung Gornsdorf, Hauptstr. 83, 09390 Gornsdorf

    Ansprechpartner:
    Bürgermeister Michael Tägl, 03721/2606-253, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Art und Umfang der Leistungen:
    - Anmietung hist. Bus zum Transport von ca. 70 Personen – Umfang zeitlicher Einsatz: ca. 2 Stunden
    - Überdachung Spielplatz – Anschaffung Sonnensegel
    - Instandsetzung/Aufarbeitung Badbühne
    - Erstellung Werbemittel zur Jahrfeier in folgenden Umfang 5 Banner, 1500 Broschüren, 100 Plakate
    - Zusammenschnitt Foto-Filmmaterial zu einem Werbe/Imagefilm über Gornsdorf (ca. 3 Minuten)
    - Anlegung von Blühwiesen innerhalb der Ortschaft
    - Baumpflanzung
    - Anschaffung Pokale, Kinderbücher, Malbücher für Preisaktionen
    - Catering zur Eröffnungsveranstaltung für ca. 70 Personen
    - Anmietung Bierzeltgarnituren
    - Erstellung historische Gebäudetafeln
    - Anschaffung Kohlegrill
    - Anschaffung Musikbox und Mikrofone
    - Bewirtung / Food-Truck zum Festwochenende
    - künstlerische Umrahmung des Festwochenendes
    Die Überwachung aller Maßnahmen erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Gornsdorf und dessen
    Eigenbetriebes.
    Alle Maßnahmen dienen der Umsetzung der 825-Jahrfeier der Gemeindeverwaltung Gornsdorf. Interessenbekundungen können bis zum 10.05.2025 eingereicht werden.
    Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf die Vergabe des Auftrages besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein förmliches Verfahren nach Vergabeordnung handelt. Es erfolgte keine Kostenerstattung.

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