Auf dieser Seite informiert die Gemeinde Gornsdorf über ihre beschränkten Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A mit einem Auftragswert ab 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer und alle freihändigen Vergaben mit einem Auftragswert ab 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer entsprechend § 19 Abs. 5 VOB/A sowie § 20 (3) VOB/A nach Zuschlagserteilung.
Die Informationen werden hier für die Dauer von sechs Monaten angezeigt.
Ein Rechtsanspruch bei Beschränkten Ausschreibungen zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden, besteht nicht. Sie können aber ihr Interesse an Aufträgen bei der Vergabestelle bekunden.