+++ Bürgersprechstunde nach telefonischer Vereinbarung unter 03721/26 06-912 Montag: 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr+++     Waldparkfest am 10. August     KEINE TRÄUMEREI - Konzert mit Markus und Pascal Kaufmann am 16.08.2024 in der Gornsdorfer Kirche     825-Jahr-Feier 22-24 August 2025

    27.07. 2024     geöffnet weitere Informationen

    Herzlich Willkommen in der Gemeinde Gornsdorf

    Aktuelles

    nach telefonischer Vereinbarung unter 03721/26 06-912
    Montag: 14.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

    Zur Sicherung der Trinkwassergüte führt der Regionale Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau in Gornsdorf
    am 12.08.2024, in der Zeit von 07.30 bis 16.00 Uhr,
    planmäßige Netzpflegemaßnahmen durch.
    Wir bitten um Beachtung der folgenden Termine und Hinweise.


    Folgende Straßen sind betroffen:
    Am Eichenberg, Am Hang, An der Kirche, Badstraße 14b, Bahnhofstraße, Brückenweg, Burkhardtsdorfer Straße, Feldstraße, Freiligrathstraße, Gartenstraße, Goethestraße, Hauptstraße 1-164, Hohe Straße, Kurze Straße, Meinersdorfer Straße 1,3, Neuer Weg, Oberer Gutsweg, Oststraße, Sonnenstraße, Thalheimer Straße, Untere Siedlung, Unterer Gutsweg, Wiesenweg, Zu den Teichen

    Die Rohrnetzspülungen werden vorbeugend durchgeführt, um die unvermeidbaren Ablagerungen im Leitungsnetz (Sedimente) zielgerichtet auszutragen. Während der Spülung
    sind Trübungen des Trinkwassers, Druckschwankungen oder kurzzeitige Versorgungsunterbrechungen nicht zu vermeiden.
    Wir bitten darum alle an das Trinkwassernetz angeschlossenen Geräte unter Kontrolle zu halten und nach Beendigung der Spülung Ihren Feinfilter rückzuspülen.

    Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Zentrale Leitwarte (03763 405 405) zur Verfügung.
    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
    Ihr Regionaler Zweckverband Wasserversorgung
    Bereich Lugau-Glauchau

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
    im nächsten Jahr steht für Gornsdorf das 825-jährige Gemeindejubiläum bevor und dies sollte doch trotz knapper Kassen in einem würdigen, wenn auch vielleicht kleineren Rahmen, gefeiert werden. Nachdem ich zuletzt kurzfristig zu einem Treffen von einigen Mitgliedern des DGV, welche sich bereits seit längerem mit der Vorbereitung befassen, eingeladen wurde und uns über das weitere Vorgehen beraten haben, sollten wir nun die weiteren Schritte angehen.
    Deshalb möchten wir alle Interessierten, die an der Organisation und Vorbereitung mitwirken möchten, also Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Vereine, der Kirche, der Feuerwehr aber auch von interessierten Gewerbetreibenden oder Sponsoren recht herzlich
    am 21.08.2024 um 18:00 Uhr
    in die Diele unseres Volkshauses
    einladen.
    Dies soll ein erster Termin zur Gründung eines Festkomitees und zur weiteren Planung der Feierlichkeiten sein. Gleichzeitig bitten wir um eine Anmeldung zur Teilnahme unter:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Gleichzeitig können dort Ideen und Vorschläge eingereicht werden.
    Glück Auf!
    Michael Tägl im Namen aller Beteiligten

    Liebe Gornsdorferinnen und Gornsdorfer,

    wappen Gornsdorfder Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.02.24 das Bürgerbegehren zum Erhalt des Rathauses für nicht zulässig erklärt. Diese Entscheidung wurde nicht etwa getroffen, weil das Interesse der Bevölkerung „mit Füssen getreten“ werden soll, sondern weil das Bürgerbegehren inhaltliche Mängel aufwies, die nicht gebilligt werden konnten:


    1. So wurde den Unterzeichnern u.a. offeriert, dass der Gemeinderat bereits über die Zukunft des Gebäudes entschieden hat. Dem ist bei Weitem nicht so! Es wurden bisher lediglich Varianten zur weiteren Nutzung der gemeindlichen Gebäude unter dem Aspekt der noch zu erfüllenden Aufgaben erarbeitet, die perspektivischen Sanierungskosten ermittelt und Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten aufgezeigt und diskutiert.

    2. Weiterhin enthielt die Begründung falsche Angaben zur Summe der Gelder, die in das Gebäude geflossen sind und gleichzeitig zur Art der Maßnahmen. Statt der angegebenen 230T€ und als Investition dargestellten Maßnahmen sind nachweislich 147T€ in das Gebäude geflossen – nicht aber als Investition sondern als reine Instandhaltungsmaß-nahmen, 60T€ davon als Maßnahmen zur Beseitigung aufgetretener Schäden.

    Die den Unterzeichnern vorgelegte Begründung enthielt somit falsche und irreführende Angaben, die durch den Gemeinderat so nicht akzeptiert werden können.

    3. Des Weiteren muss ein Kostendeckungsvorschlag den gesamten finanziellen Aufwand zur Verwirklichung des Begehrens umfassen, sodass sich die Unterzeichner ihrer Verantwortung für die finanziellen Folgen des Projektes bewusst sein können. Mit den zur Deckung angegebenen Maßnahmen (Veräußerung Bürgerservice, Garagengrundstück Bergstraße und Gärten neben FFW zur Wohnbebauung) sowie künftige Mieteinnahmen zur Deckung der laufenden Kosten) würde jedoch gegenüber der durch ein Architekturbüro ermittelten Summe ein Fehlbetrag von rund 2 Mio € entstehen. Selbst mit einer Sanierung abseits der derzeit geltenden Normen wie. z.B. Barrierefreiheit, Brandschutzbestimmungen, Energieeffizienz u.a. würde der im Bürgerbegehren aufgeführte Betrag nicht ausreichend sein. Diese Summe müsste die Gemeinde dann an anderer Stelle im Haushalt aufbringen, bzw. bei anderen Einrichtungen kürzen.

    Ausschließlich aus diesen genannten Gründen musste das Bürgerbegehren als nicht zulässig abgelehnt werden.

    Wir respektieren das öffentliche Interesse am Gebäude allerdings sehr wohl, bereits in der Sitzung wurde daher aus der Mitte des Gemeinderates heraus festgestellt, dass eine weitere Sitzung zum Thema Rathaus erforderlich ist. Diese wird stattfinden am


    Donnerstag, dem 07.03.24 um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.

    Entsprechend einer Information des Finanzamtes Stollberg werden auch im Jahr 2024 keine Vordrucke zur „Einkommensteuererklärung“ 2023 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf (FFw-Gerätehaus) sowie im Bürgerservice Gornsdorf zur Abholung bereitgestellt.
    Steuerpflichtige werden gebeten, die notwendigen Formulare selbst über das Finanzamt zu beziehen bzw. können sich die entsprechenden Formulare auch online beschafft werden.
    Link: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare

    Wir brauchen Sie!
    WERDEN SIE WAHLHELFER bei der Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024 sowie der Landtagswahl am 01.09.2024

    Sie wollten schon immer mal wissen, wie eine Wahl und die Stimmauszählung danach ablaufen – ob da alles mit rechten Dingen zugeht? Die beste Möglichkeit dazu ist die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer im Wahllokal. Als Wahlhelfer sind sie „mittendrin statt nur dabei“ und sind in erster Reihe ganz nah am Wahlgeschehen dran.

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