Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Jugendschöff/inn/en an den Jugendschöffengerichten. Das Referat Jugendhilfe des Erzgebirgskreises sucht daher für die
nächste Amtsperiode von 2024 bis 2028 interessierte Bürger/innen, die das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen bei den Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte Aue-Bad Schlema und Marienberg oder bei den Jugendkammern des Landgerichtes Chemnitz übernehmen möchten.
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