Festsetzung der Grundsteuer 2024

    Festsetzung der Grundsteuer:
    Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 in der derzeit geltenden Fassung
    wird hiermit für die Gemeinde Gornsdorf die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt
    veranlagten Höhe festgesetzt.

    Diese Festsetzung gilt für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 keinen
    Grundsteuerbescheid erhalten und bei gleichbleibenden Besteuerungsgrundlagen die gleiche Grundsteuer
    wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen
    Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher
    Steuerbescheid zugegangen wäre.
    Die Erteilung eines neuen Grundsteuerbescheides erfolgt nur, wenn Änderungen in den
    Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten.
    Zahlungsaufforderung:
    Die Grundsteuer 2024 ist in Höhe der jeweiligen Raten zu den in dem zuletzt zugesandten
    Grundsteuerbescheid angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.

    Veröffentlichung  im Gornsdorfer Amtsblatt 01-2024

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