Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Örtlichkeiten mit Alkoholverbot im Erzgebirgskreis
Bekanntmachung des Landkreises Erzgebirgskreis vom 13.03.2021, Az. 504.06/ 06-2021
Auszug aus der Allgemeinverfügung vom 13.03.2021
4. Diese Allgemeinverfügung tritt am 16.03.2021, 00:00 Uhr, in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 16.02.2021; Az. 504.06/ 05-2021 außer Kraft.
5. Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Erzgebirgskreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, tritt diese Allgemeinverfügung mit Wirkung zum zweiten darauffolgenden Werktagaußer Kraft, gemäß § 8d Abs. 3 SächsCoronaSchVO.