Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 15. Februar 2021
Az.: 21-0502/3/14-2021/25311
Auszug aus der Allgemeinverfügung vom 15.02.2021
IV.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 15. Februar 2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 7. März 2021. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 26. Januar 2021, Az.: 21-0502/3/9-2021/2204, außer Kraft.
Allgemeinverfügung - Anordnung Hygienemaßnahmen vom 15.02.2021