Schreiben des Staatsministers für Kultus vom 12.02.2021
Präsenzunterricht in Grundschulen - Regelungen ab 15.02.2021
Auszug aus dem Schreiben vom 12.02.2021
1. Im Schulgebäude und im Schulgelände ist grundsätzlich das Tragen eines midzinischen Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal verbindlich. Der Unterricht und der Aufenthalt im Gruppenraum des Hortes sind davon ausgeschlossen. Auch auf dem Außengelände von Grund- und Förderschulen sowie von Horten ist bei einem Aufenthalt unter Beibehaltung der festen Klassen und festen Hortgruppen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht notwendig. Beim Mund-Nasen-Schutz muss es sich nicht um eine FFP-2-Maske handeln. Ein einfacher OP-Mund-Nasen-Schutz ist ausreichend. Damit bestehen einheitliche Vorgaben für verschiedene wichtige Lebensbereiche.
2. Am Schulbetrieb dürfen nur Kinder, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges Personal ohne Krankheitssymptome teilnehmen. Ein regelmäßiger schriftlicher Nachweis über fehlende Symptome für Erkrankungen per Formular ist nicht erforderlich.
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- Kategorie: Leben in Gornsdorf
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Den vollständigen Wortlaut des Schreibens vom 12.02.2021 finden Sie beigefügt ...